Krankenkassenförderung
Die Arbeit der Suchtselbsthilfe in NRW wird von den Krankenkassen finanziell gefördert. Dies gilt sowohl für örtliche Selbsthilfegruppen wie auch für Landesorganisationen. Auf den Internetseiten der GKV-Selbsthilfeförderung in NRW finden Sie grundlegende Informationen rund um das Förderverfahren, die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V.
Die pauschale und projektbezogene Förderung der Suchtselbsthilfe wird in den Mitgliedsverbänden des FAS NRW als ein zentrales Aufgabengebiet betrachtet. Die FAS-Vertreter*innen stehen hier in engem Austausch mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren der Selbsthilfeunterstützung und berichten zeitnah über Neuerungen und Änderungen im Förderwesen.