Geplante Termine 2022:
15.01.2022: AK Männer und Sucht in Wuppertal
19.01.2022: FAS-Sprecherkreis in Wuppertal
21.01.2022: AK Politik in Wuppertal
26.03.2022: Wandertag des AK Männer und Sucht in Wuppertal
08.04.2022: FAS-Sprecherkreis in Wuppertal
07.05.2022: Fachtag des AK Männer und Sucht in Essen
Sitzungs-Termine FAS-Sprecherkreis:
- 16.01.2021: Online
- 19.02.2021: Online
- 30.03.2021: Online
- 04.05.2021: Online
- 15.06.2021: Online
- 16.07.2021: Online
- 08.09.2021: Online
- 20.10.2021: Online
- 17.11.2021: Online
- 01.12.2021: Online
Sitzungs-Termine FAS-AK Politik:
- 26.03.2021: Online
- 11.06.2021: Online
- 08.10.2021: Wuppertal
Sitzungs-Termine FAS-AK Männer und Sucht:
- 18.09.2021: Wuppertal
Delegierten-Versammlung des FAS NRW:
- 27.11.2021: Online
Selbsthilfeangebote gem. Coronaschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Haus hat sich auf eine Anfrage des Paritätischen zu den Rahmenbedingungen für Treffen und Angebote der Selbsthilfe unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung geäußert. Die nachfolgende Antwort übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggfls. Weiterleitung an entsprechende Stellen oder Hinweise auf Ihrer Homepage:
§ 7 Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der seit dem 10. November 2020 geltenden Fassung trifft Regelungen zu „Weiteren außerschulischen Bildungsangeboten“.
Nach § 7 Absatz 1 CoronaSchVO sind „Angebote der Selbsthilfe“ ausdrücklich Bildungsangebote im Sinne der Regelung. Mithin sind Angebote der Selbsthilfe unter Beachtung der Regelungen der §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zulässig.
Nach § 2 Absatz 2 Nr. 5 CoronaSchVO darf der Mindestabstand unterschritten werden bei Bildungsveranstaltungen nach § 7 CoronaSchVO für fest zugeteilte Sitzplätze, wenn die Raumgröße eine andere Anordnung der Sitzplätze nicht zulässt. Die Regelung gilt für alle Bildungsangebote nach § 7 CoronaSchVO. Einer ausdrücklichen Erwähnung der einzelnen Bildungsangebote bedarf es nicht. Dies gilt auch für die folgenden Verweise auf § 7 CoronaSchVO.
Nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 CoronaSchVO besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands bei Bildungsveranstaltungen nach § 7, die in Gebäuden und geschlossenen Räumen stattfinden.
Von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen sind Lehrkräfte bei Bildungsangeboten nach § 7 CoronaSchVO.
Nach § 4a Absatz 3 ist die besondere Rückverfolgbarkeit sicherzustellen bei Bildungsangeboten nach § 7 CoronaSchvO, wenn zulässigerweise der Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen nicht eingehalten werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Benstein
Referat für Prävention, Sucht, HIV/AIDS V B 3
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
Telefon: (0211) 855-4130
E-Mail: angelika.benstein@mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw
Datenschutzhinweise inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO: www.mags.nrw/datenschutzhinweise
Würdigung Udo Hölzner
Am 18. September 2020 verstarb der ehemalige Sprecher des FAS NRW Udo Hölzner nach schwerer Krankheit.
Udo Hölzner war von 2013 bis 2019 für die Guttempler in NRW Mitglied des Sprecherkreises des Fachausschuss Suchtselbsthilfe NRW. In diese Zeit fielen u. a. die Wanderausstellung der kreativen Suchtselbsthilfe in NRW „Total stark!“ mit dem Suchtselbsthilfetag im Landtag NRW 2014, die Entwicklung des Landespsychiatrieplans NRW, die Gründung des Arbeitskreises Politik im FAS NRW sowie die Entwicklung und weitgehende Durchführung des FAS NRW-Projektes Partizipation Betroffener. In all diesen und auch weiteren Zusammenhängen war Udo mit großer Sachkenntnis und Einsatzfreude engagiert und mit einer Haltung, die Zugewandtheit und gegenseitigen Respekt gleichsam fördert wie die Begegnung auf Augenhöhe zwischen ehren- und hauptamtlich Tätigen im Suchthilfesystem in NRW.
Der FAS NRW und das Projekt Partizipation Betroffener verlieren mit Udo Hölzner einen wertvollen Mitarbeiter und insbesondere einen lieben Freund.